Kanzlei

  1. Rechtsgebiete

    Im Rahmen unserer klassischen rechtsanwaltlichen Tätigkeit übernehmen wir die Beratung, außergerichtliche Vertretung und/oder Prozessführung vorwiegend in den nachfolgend aufgeführten Rechtsgebieten:

    1. SCHEIDUNGS-/FAMILIENRECHT
      • Ehescheidung
        – einvernehmlich
        – streitig
      • Entwurf und Gestaltung von Eheverträgen (vor und während der Ehe)
      • Entwurf und Gestaltung von Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen
      • Zugewinnausgleich/Vermögensausgleich
      • Versorgungsausgleich/Rentenausgleich
      • Vermögensauseinandersetzung,
        einschließlich Teilungsversteigerung
      • Sorge-/Umgangsrecht
      • Unterhalt
      • Online-Service Scheidung
    2. ERBRECHT
      • Entwurf und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
      • Erbauseinandersetzung,
        einschließlich Teilungsversteigerung
      • Testamentsvollstreckung
      • Erbansprüche
      • Pflichtteilsansprüche
      • Erbausschlagung
      • Erbschein
      • Schenkung
      • Übergabevertrag und vorweggenommene Erbfolge
    3. BETREUUNGSRECHT
      • Patientenverfügung
      • Betreuungsverfügung
      • Vorsorgevollmacht
      • (General-) Vollmacht
      • Verwaltung
    4. GRUNDSTÜCKSRECHT
      • Grundstückskauf, einschließlich Unterstützung im Rahmen der Zwangsversteigerung
      • Grundstücksverkauf
      • Übertragung einer Immobilie
    5. WIRTSCHAFTS- und STEUERRECHT
      • Beratung von Unternehmen und Freiberuflern (Vertragsangelegenheiten, Gründung, Veräußerung, Umgestaltung, Unternehmens-/ Gesellschaftsform, Hilfe zur Selbsthilfe etc.)
      • steuerliche Beratung und Erstellung von Steuererklärungen von Privatleuten, Unternehmen und Freiberuflern

      Gerne stehen wir auch für eine Beratung vor Ort zur Verfügung.

  2. Kosten

    • Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind in der Regel abhängig von dem Gegenstandswert der beauftragten Angelegenheit. Honorarvereinbarungen z.B. über Zeit- oder Pauschalvergütungen sind möglich.

      Gerne berechnen wir Ihnen vor Auftragserteilung die voraussichtlichen Kosten – für Sie kostenlos und unverbindlich.

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