ONLINE-SERVICE-SCHEIDUNG

Wenn für Sie kein wesentlicher Klärungsbedarf besteht, den Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch erörtern möchten, können Sie die ersten Schritte zur Einleitung Ihrer Scheidung auch bequem online vornehmen. Etwaig auftretende Fragen können jederzeit umfassend und flexibel geklärt werden – je nach Ihrem Wunsch telefonisch, per E-Mail, per Post, in einem späteren persönlichen Gespräch etc..

Unser Online-Service-Scheidung bietet sich besonders an für einvernehmliche Scheidungen, d.h. wenn die Parteien sich über die wesentlichen Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, elterliche Sorge, Umgang, Ehewohnung etc. einig sind und beide Ehegatten geschieden werden wollen.

 

I. VORTEILE

1. ZEITERSPARNIS

  • Sie sparen sich den Weg zum Anwalt
  • Sie können alle erforderlichen Formalitäten bequem von zu Hause aus erledigen
  • Ihre Fragen können trotzdem jederzeit umfassend geklärt werden
  • der Scheidungsantrag kann umgehend bei dem zuständigen Gericht eingereicht werden
  • in der Regel kürzere Verfahrensdauer bei Einigkeit über die Scheidungsfolgen
2. KOSTENERSPARNIS 

  • im Falle einer einvernehmlichen Scheidung besteht die Möglichkeit der Scheidung mit nur einem Anwalt, d.h. es fallen nur für einen Rechtsanwalt Kosten an
  • bei Einigkeit müssen keine Folgesachen anhängig gemacht werden, das spart weitere Verfahrenskosten
  • wir berechnen nur die gesetzlichen Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • evtl. geringere Kosten durch Herabsetzung des Gegenstandswertes (kann beantragt werden, Entscheidung obliegt dem Gericht)
3. GERINGERE PSYCHISCHE BELASTUNGŸ

  • wenn die Ehegatten sich über die wesentlichen Scheidungsfolgen einig sind, bleiben nervenaufreibende Auseinandersetzungen erspart

 

II. ABLAUF

1. ONLINE-FORMULAR AUSFÜLLEN
(kostenlos und unverbindlich für Sie)
Sie übermitteln uns die für Ihren Scheidungsantrag erforderlichen Daten.
2. SIE ERHALTEN POST VON UNS
(kostenlos und unverbindlich für Sie)
Sobald wir Ihr ausgefülltes Online-Formular erhalten haben, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf – je nach Ihren individuellen Wünschen telefonisch, per E-Mail, per Post, per Fax. Wir informieren Sie individuell über die weitere Vorgehensweise und die zu erwartenden Kosten. Weiterhin teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen (in der Regel sind dies Ihre Heiratsurkunde sowie eine auf uns lautende Vollmacht).
3. EINREICHUNG IHRES SCHEIDUNGSANTRAGES
Nach Auftragserteilung und Bevollmächtigung erstellen wir Ihren Scheidungsantrag und reichen diesen bei dem zuständigen Familiengericht ein.
4. SCHEIDUNGSTERMIN
Im Scheidungstermin wird die Ehe geschieden, das Gericht erstellt den Scheidungsbeschluss.

 

III.
     ONLINE-FORMULAR SCHEIDUNG
.docx | .pdf

 

 

IV. WISSENWERTES ÜBER SCHEIDUNGEN / ONLINE-SCHEIDUNGEN IM ÜBERBLICK

  • nach deutschem Scheidungsrecht kann eine Ehe nur vor einem Gericht geschieden werden
  • ein Scheidungsantrag kann nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht werden; für die Durchführung eines Scheidungsverfahrens ist die Beauftragung mindestens eines zugelassenen Rechtsanwaltes erforderlich, sog. „Anwaltszwang“.
  • eine Scheidung kann im Regelfall nicht vor Ablauf des sog. „Trennungsjahres“ durchgeführt werden, d.h. die Eheleute müssen mindestens 12 Monate lang voneinander getrennt gelebt haben (dies ist auch in einer Wohnung möglich, sog. „Trennung von Tisch und Bett“)
  • „Online-Scheidung“ bedeutet, dass der Auftraggeber/Mandant mit dem Rechtsanwalt per Internet kommuniziert anstatt in die Kanzlei zu gehen. Der Rest des Verfahrens bleibt gleich. Vor Gericht müssen die Parteien persönlich erscheinen, sofern dies angeordnet wird.
  • eine Online-Scheidung empfiehlt sich in Fällen, in denen Einigkeit über die Scheidungsfolgen (Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, elterliche Sorge, Umgang, Ehewohnung etc.) besteht bereits  (z.B. in Form einer Trennungs-/ Ehescheidungsfolgenvereinbarung,  eines Ehevertrages etc.) oder ist zu erwarten

 

V. HINWEIS ZUM ONLINE-SERVICE SCHEIDUNG UND ZUM DATENSCHUTZ

Bei dem „Online-Service-Scheidung“ handelt es sich um einen Service, bei dem der Erstkontakt (sowie je nach Wunsch des Mandaten auch die weitere Kommunikation) mit dem Mandanten per E-Mail erfolgt und bei dem die für eine Scheidung erforderlichen Daten per E-Mail übermittelt werden. Bei dem auf Basis dieser Daten einzuleitenden Scheidungsverfahren handelt es sich um ein den Anforderungen der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) entsprechendes Verfahren. Die Beauftragung der Rechtsanwälte erfolgt durch Auftragserteilung und entsprechende Auftragsbestätigung (Mandatsannahme). Der Erstkontakt ist unverbindlich und kostenfrei.

Datenschutz:

Die per E-Mail übermittelten Daten werden absolut vertraulich behandelt und nur für den Fall der tatsächlichen Beauftragung für ein etwaig einzuleitendes Scheidungsverfahren verwendet. Es werden keine Daten dauerhaft elektronisch gespeichert, insbesondere nicht über die Dauer des Scheidungsverfahrens hinaus oder wenn eine Beauftragung nicht erfolgt.

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